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Barrierefreiheitserklärung

Rechtssicher. Prüfbar. Keine Textbausteine.

Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Ich erstelle diese auf Grundlage eines echten Audits — so dass sie einer Prüfung durch Überwachungsstellen standhält und nicht zur Haftungsfalle wird.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das öffentliche Stellen auf ihren Websites veröffentlichen müssen. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Konformität mit WCAG 2.1 / BITV 2.0, bekannte Ausnahmen und nicht konforme Inhalte mit Begründung, einen Feedback-Mechanismus sowie das Durchsetzungsverfahren bei unbefriedigenden Rückmeldungen.

Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt in Deutschland durch die BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kommunen, Städte, Landkreise und ihre Eigenbetriebe, Bundesbehörden, Landesbehörden, nachgeordnete Behörden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Universitäten, Schulen sowie Unternehmen mit öffentlichem Auftrag (z. B. Stadtwerke, ÖPNV-Betreiber).

Für rein privatwirtschaftliche Unternehmen besteht nach aktuellem Rechtsstand keine direkte Pflicht — allerdings verlangt das BFSG vergleichbare Informations- und Feedbackpflichten.

Das Problem mit Textbaustein-Erklärungen

Viele öffentliche Stellen veröffentlichen Barrierefreiheitserklärungen, die aus Vorlagen generiert wurden — ohne zugrundeliegenden Audit. Das Problem: Eine Erklärung, die Konformität behauptet, ohne dass geprüft wurde, ist eine Falschangabe. Überwachungsstellen prüfen zunehmend, ob Erklärungen dem tatsächlichen Konformitätsstatus entsprechen. Nutzer können Beschwerden einreichen — mit rechtlichen Folgen für die Einrichtung.

Eine Barrierefreiheitserklärung ist nur so gut wie die Prüfung, auf der sie basiert.

Mein Vorgehen

Was Sie erhalten

  • Vollständig ausgefüllte und EU-rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung
  • Auf Ihren Auditbericht abgestimmte Konformitätsangaben
  • Dokumentation bekannter Ausnahmen mit korrekter Begründung
  • Empfehlung zur technischen Umsetzung des Feedback-Mechanismus
  • Hinweise zur Aktualisierungspflicht

Häufige Fragen

Weitere Leistungen

Digitale Barrierefreiheit

Rechtssicher. Technisch sauber. Für alle zugänglich. – WCAG-konform. Rechtssicher. Nutzbar für alle.

Accessibility Audit

Konformität prüfen, bevor es zur Pflicht wird. – Konformität prüfen, bevor es zur Pflicht wird.

Barrierefreie Webentwicklung

Von Anfang an konform, auf Stand gebracht oder dauerhaft gesichert. – Konform entwickelt – von Anfang an.

Ihre Barrierefreiheitserklärung — korrekt, nachweisbar, rechtssicher.

Sprechen Sie mit mir über Ihren konkreten Bedarf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.

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